at partsbit.de since 16.08.2023

Autobek

Country:
Netherlands nl
Average rating for the entire period
5.0
5
Total reviews
1
review
Number of goods in stock:
23 277items
21 347online items
1 930offline items
Imprint
Country: 
Netherlands
City: 
Hoedekenskerke
ZIP / Postal code: 
4433RV

Autobek

ARTIKEL 1 ANWENDBARKEIT

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen durch AUTO BEK B.V. von Verträgen über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile und die Erfüllung solcher Verträge. Für diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile gelten die Garantiebedingungen von AUTO BEK B.V. anwendbar.

1.2 Ist der Käufer eine juristische Person, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft, so gilt die für sie handelnde Person als persönlich haftender Schuldner, es sei denn, AUTO BEK B.V. ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

ARTIKEL 2 PREISE

 

2.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Skonto und inklusive Mehrwertsteuer. ob das B.T.W. durchbrochen wird oder nicht. Margenregelung der AUTO BEK B.V.

2.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die Preise für Lieferung ab Werk.

2.3 Angaben zu Preisen, Angebotsgegenständen und Angaben in allgemeinen Angeboten wie Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen sind unverbindlich. Sie binden AUTO BEK B.V. nicht und der Käufer kann sich darauf nicht berufen, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist.

 

ARTIKEL 3 LIEFERUNG

 

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.

3.2 Die Gefahr des Verkaufs geht in dem Moment über, in dem die Ware zur Lieferung oder zum Versand bereit ist.

3.3 Die verkaufte Ware wird unverzüglich in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet.

3.4 Transport von Teilen durch AUTO BEK B.V. erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

 

 

 

 

 

 

ARTIKEL 4 LIEFERZEIT

 

4.1 Die Lieferzeiten werden von AUTO BEK B.V. in Absprache und annähernd festgelegt. gefangen. Lieferzeiten können niemals als strenge Fristen angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung.

4.2 Im Falle einer verspäteten Lieferung haftet AUTO BEK B.V. haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat AUTO BEK B.V. darüber informiert. hat AUTO BEK B.V. schriftlich in Verzug gesetzt. Der Besteller muss zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einen Zeitraum von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit einplanen.

4.3 Soweit das Gesetz dies zulässt, kann ein Vertrag vom Käufer wegen Überschreitung der Frist nicht aufgelöst werden, es sei denn, die im Abschluss von Absatz 2 dieses Artikels genannte Frist ist abgelaufen und der Käufer kann nicht zur Aufrechterhaltung des Vertrags verpflichtet werden.

4.4 Wenn der Käufer AUTO BEK B.V. nicht innerhalb von vier Wochen danach bezahlt hat Hat der Käufer mitgeteilt, dass der Kaufgegenstand zur Abholung bereitsteht, holt er den Kaufgegenstand ab, wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, es sei denn, AUTO BEK B.V. teilt dem Käufer schriftlich mit, dass er die Einhaltung verlangt.

 

ARTIKEL 5 ZAHLUNG

 

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar.

5.2 Bei Kauf auf Rechnung muss der Zahlungseingang innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.

5.3 Erfolgt bei Fälligkeit keine oder keine oder nur verspätete oder unvollständige Zahlung, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mahnung bedarf, und schuldet auf den überfälligen Betrag sofort die gesetzlichen Zinsen pro angefangenem Monat. ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.

5.4 Im Falle von Absatz 3 dieses Artikels ist AUTO BEK B.V. innerhalb der Frist von Artikel 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die gekauften Waren durch eine außergerichtliche Erklärung zurückzufordern. Mit dieser Erklärung wird der Verkauf aufgelöst.

5.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – einschließlich der Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten – die AUTO BEK B.V. entstehen. im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Käufer gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer für Inkasso mit einem Mindestbetrag von 50,00 € berechnet.

 

 

 

 

ARTIKEL 6 EIGENTUMSVORBEHALT

 

6.1 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber AUTO BEK B.V. nicht vollständig nachgekommen ist. Aufgrund oder im Zusammenhang mit der Lieferung fällige Zahlungen verbleiben die bereits gelieferten Waren im Eigentum von AUTO BEK B.V..

6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte zu liefern, zu verleihen, zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen, solange sie noch nicht bezahlt sind.

6.3 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren hinsichtlich aller direkten und indirekten Schäden, die durch ihn oder andere verursacht werden.

 

ARTIKEL 7 FEHLER / BESCHWERDEN

 

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, Lieferungen nach deren Ausführung sorgfältig auf etwaige Mängel in Form von Abweichungen von der Spezifikation und sonstige erkennbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und muss eine Beschreibung des festgestellten Mangels unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer enthalten. Damit die Garantie in Kraft tritt, muss der späteste Meldetermin 3 bzw. 6 Monate nach dem Kauf gemäß den in Artikel 12.4 genannten Garantiefristen liegen.

7.2 Der Käufer hat uns die Überprüfung des festgestellten Mangels zu ermöglichen. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes hat zur Folge, dass das Recht des Käufers, sich auf den Mangel zu berufen, erlischt.

7.3 Soweit gesetzlich zulässig, berechtigen Mängel der gelieferten Ware für den Käufer nicht zur Vertragsauflösung, es sei denn, es gelingt uns nach wiederholten Versuchen nicht, die Mängel in akzeptabler Weise zu beheben. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn und soweit ihm die Unterhaltspflicht nicht zugemutet werden kann.

7.4 Der Käufer hat uns die Kosten einer unbegründeten Mängelrüge zu ersetzen.

7.5 Die Rüge eines Mangels berechtigt den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.

7.6 Die Bestimmungen dieses Artikels 7 gelten unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 12.6 dieser Geschäftsbedingungen.

 

ARTIKEL 8 HÖHERE GEWALT

 

8.1 Wenn AUTO BEK B.V. kommt der Verpflichtung gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht nach, kann diese Nichterfüllung nicht AUTO BEK B.V. zugeschrieben werden. werden zugerechnet, wenn AUTO BEK B.V. die Durchführung des Vertrages erschwert wird bzw. durch einen Umstand, ob vorhersehbar oder nicht, der außerhalb der Kontrolle von AUTO BEK B.V. liegt, unmöglich gemacht wird. sich befindet, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf:

 

– Mängel bei Lieferanten/Transporteuren;

– Krieg, Aufruhr oder ähnliche Situationen;

– Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;

– Maschinenschäden;

– Diebstahl aus den Lagerhäusern;

– Betriebsstörungen;

– staatliche Maßnahmen;

- schlechtes Wetter;

- Blitzschlag;

- Feuer;

 

8.2 Wenn eine Situation im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels eintritt, ist AUTO BEK B.V. im gesetzlich zulässigen Umfang verpflichtet. haftet nicht für daraus resultierende Schäden für den Käufer und AUTO BEK B.V. die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen aussetzen oder stornieren. den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise auflösen und ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

 

ARTIKEL 9 VERWENDUNG DER WAREN

 

9.1 Der Käufer hat die gelieferte Sache entsprechend ihrer Beschaffenheit und ihrem Bestimmungsort und unter Beachtung aller gesetzlichen und ggf. von uns vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

9.2 Wenn der Käufer den gelieferten Gegenstand nicht gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels nutzt und uns der Käufer für Schäden haftbar macht, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gelieferten Gegenstands entstehen, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist eines Mangels der an uns gelieferten Ware und nicht für eine andere als die in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehene Verwendung.

9.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 und Absatz 2 dieses Artikels haften wir niemals für Personenschäden, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels verstoßen hat. Der Käufer hat uns von Ansprüchen von Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, insbesondere Kunden, freizustellen, wenn diese die Gebrauchsanweisung gemäß Absatz 1 dieses Artikels nicht zur Kenntnis genommen haben.

 

 

 

ARTIKEL 10 HAFTUNG

 

10.1 Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die AUTO BEK B.V. kann rechtlich haftbar gemacht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben, die Haftung von AUTO BEK B.V. den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.

10.2 Schäden, soweit es sich um entgangenen Gewinn oder Minderertrag handelt, sowie alle anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Betriebsverluste oder etwaige Entschädigungen oder Bußgelder, die der Käufer Dritten schuldet, sind in keiner Weise ersatzfähig, sofern nichts anderes vereinbart ist durch zwingendes Recht.

10.3 Sofern AUTO BEK B.V. jegliche Haftung gemäß Abschnitt 3 von Titel 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt bestehen und soweit das Gesetz dies zulässt, stellt der Käufer AUTO BEK B.V. schadlos. gegen Ansprüche Dritter aus welchem ​​Grund auch immer, die geltend machen, dass sie durch die gekauften Waren oder durch eine Handlung oder Unterlassung von AUTO BEK B.V. einen Schaden erlitten haben. im Rahmen der Vertragsausführung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass AUTO BEK B.V. haftet gegenüber dem Käufer und hat dem Käufer diesen Schaden zu ersetzen.

10.4 Unter Androhung des Verfalls des Anspruchs auf Schadensersatz kann AUTO BEK B.V. bei der Untersuchung der Ursache, der Art und des Ausmaßes des Schadens, für den Schadensersatz verlangt wird, jede gewünschte Mitwirkung geleistet.

10.5 Artikel 8 der Garantiebedingungen gilt sinngemäß.

 

ARTIKEL 11 AUFLÖSUNG

 

11.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung einer der dazu berechtigten Personen. Bevor der Käufer AUTO BEK B.V. eine schriftliche Auflösungserklärung sendet. Der Käufer wird AUTO BEK B.V. immer zuerst informieren. muss sie schriftlich in Verzug setzen und ihnen eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen einräumen.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtung auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug war. Für Verbraucherkäufer berührt diese Bestimmung nicht ihr mögliches Recht auf Aussetzung aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung.

11.3 Wenn AUTO BEK B.V. Stimmt das Unternehmen der Auflösung zu, ohne dass ein Verzug seinerseits vorliegt, so hat es Anspruch auf Ersatz sämtlicher finanzieller Verluste wie Kosten, entgangener Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung.

11.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Rückgängigmachung bereits von AUTO BEK B.V. durchgeführter Arbeiten geltend machen. Leistung und hat AUTO BEK B.V. unbeschadet des Rechts von AUTO BEK B.V. auf Bezahlung der von ihm bereits erbrachten Leistungen. seine Leistung rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.

ARTIKEL 12 GARANTIEN

 

12.1 Alle Transaktionen zwischen AUTO BEK B.V. Für den Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht.

12.2 Alle Streitigkeiten aus Verträgen mit AUTO BEK B.V. Die Beschwerde wird zunächst dem Beschwerdeausschuss vorgelegt. Dieser Ausschuss entscheidet nach dem Beschwerdeverfahren.

12.3 Das Beschwerdeverfahren lässt die Möglichkeit des Käufers, sich an das zuständige Gericht zu wenden, unberührt.